Welche Fristen gelten für die Meldung und Zahlung von Selbstbemessungsabgaben?
Die Meldung und Zahlung müssen spätestens bis zum 15. des Folgemonats erfolgen. Verspätungen können zu Säumniszuschlägen führen.
Zuletzt aktualisiert am 03.12.2024 von Elrico Tschann.
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