Wie kann ich Selbstbemessungsabgaben in FinanzOnline buchen?
In Österreich sind Unternehmer verpflichtet, monatlich bestimmte Selbstbemessungsabgaben wie Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) an das Finanzamt zu melden und abzuführen. Diese Zahlungen sind in der Regel bis zum 15. des Folgemonats fällig. In bestimmten Situationen, beispielsweise bei Zahlungsaufschub oder Verrechnung mit einem bestehenden Guthaben, erfolgt keine automatische Meldung dieser Abgaben. In solchen Fällen ist eine manuelle Buchung der Selbstbemessungsabgaben über FinanzOnline erforderlich.
Schritte zur manuellen Buchung von Selbstbemessungsabgaben in FinanzOnline:
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Anmeldung bei FinanzOnline:
- Öffnen Sie die FinanzOnline-Website und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
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Navigieren zu "Weitere Services":
- Nach dem Login wählen Sie im Hauptmenü den Punkt "Weitere Services" aus.
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Auswahl von "Buchung von Selbstbemessungsabgaben":
- Klicken Sie auf "Buchung von Selbstbemessungsabgaben".
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Eingabe der Abgabenarten:
- Fügen Sie die relevanten Abgabenarten hinzu, beispielsweise:
- Lohnsteuer (Kennzahl 12)
- Dienstgeberbeitrag (Kennzahl 45)
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Kennzahl 47)
- Fügen Sie die relevanten Abgabenarten hinzu, beispielsweise:
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Angabe des Zeitraums und Betrags:
- Geben Sie für jede Abgabenart den entsprechenden Zeitraum im Format MMJJJJ ein (z.B. für April 2020: 042020).
- Tragen Sie den jeweiligen Betrag ein, den Sie Ihrem Auszahlungsjournal entnehmen können.
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Überprüfung und Einreichung:
- Nach Eingabe aller Daten klicken Sie auf "Prüfen und Einbringen", um die Meldung abzuschließen.
Wichtige Hinweise:
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Fristen: Die Meldung und Zahlung der Selbstbemessungsabgaben müssen bis zum 15. des Folgemonats erfolgen. Verspätungen können zu Säumniszuschlägen führen.
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Korrekturen: Sollten nachträglich Fehler in den Meldungen festgestellt werden, können diese über die Funktion "Berichtigung Buchung SB" in FinanzOnline korrigiert werden.
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Elektronische Zahlung: FinanzOnline bietet die Möglichkeit, Zahlungen elektronisch über das eps-System durchzuführen, was eine sichere und effiziente Abwicklung gewährleistet.
Für detaillierte Anleitungen und weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Finanzen Handbücher zur Verfügung, die auf der offiziellen Website abrufbar sind.
Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen empfiehlt es sich, direkt mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater Kontakt aufzunehmen, um individuelle Anliegen zu klären.
Zuletzt aktualisiert am 03.12.2024 von Elrico Tschann.
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