Wo müssen Lohnnebenkosten gezahlt werden bei Arbeit in Österreich und Deutschland?
Ein Mitarbeiter arbeitet überwiegend im Homeoffice in Österreich und nur an wenigen Tagen im Monat in Deutschland. Wo müssen in diesem Fall die Lohnnebenkosten gezahlt werden?
Antwort: Wenn ein Mitarbeiter überwiegend in Österreich tätig ist und nur gelegentlich in Deutschland arbeitet (z. B. 3 Tage pro Monat), müssen die Lohnnebenkosten in Österreich gezahlt werden.
Dies basiert auf der EU-Verordnung Nr. 883/2004, die besagt, dass ein Arbeitnehmer in dem Land sozialversichert ist, in dem er seiner Arbeit gewöhnlich nachgeht. Da der überwiegende Teil der Tätigkeit in Österreich erfolgt, liegt der gewöhnliche Tätigkeitsort in Österreich.
Was bedeutet das konkret?
- Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten sind nur in Österreich zu bezahlen, da hier der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt.
- In Deutschland entstehen keine Sozialversicherungsbeiträge, solange weniger als 25% der Tätigkeit in Deutschland erfolgt.
Sicherstellung durch A1-Bescheinigung
Damit ausschließlich in Österreich Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und keine doppelte Beitragspflicht in Deutschland entsteht, sollte die Firma eine A1-Bescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer ausschließlich in Österreich sozialversichert ist, obwohl er gelegentlich in Deutschland arbeitet.
Hier weiter Informationen zur A1-Bescheinigung von der ÖGK: Bescheinigung PD A1
Fazit:
Lohnnebenkosten sind nur in Österreich zu zahlen, wenn der Mitarbeiter überwiegend in Österreich arbeitet. Durch die Beantragung einer A1-Bescheinigung wird sichergestellt, dass keine doppelte Sozialversicherungspflicht entsteht.
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Zuletzt aktualisiert am 26.02.2025 von Insolution Team.
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