Effiziente Buchführung und Lohnbuchhaltung: Modern, sicher und digital

Buchführung und Personalverrechnung

Belege gehen verloren, Fristen laufen ab, und am Monatsende sitzt jemand daran, der eigentlich etwas anderes zu tun hätte. Das ist die Arbeit, die wir übernehmen.

Wir führen Ihre Bücher und Ihre Personalverrechnung. Sie laden die Belege hoch, wir buchen, melden und halten die Termine. Was Sie davon merken: Am Fünfzehnten ist die Meldung draußen, und Sie haben nicht daran gedacht.

Mit Ihrem Steuerberater arbeiten wir zusammen: Wir liefern ihm die fertigen Zahlen für Jahresabschluss und Steuererklärung, rechtzeitig und aufbereitet. Wenn Sie keinen haben, nennen wir Ihnen einen. Ein eingespieltes Paar aus Buchhaltung und Steuerberatung kostet weniger als eine Stelle, die beides halb macht.

  • Laufende Buchhaltung und Personalverrechnung
  • Belege digital, mit Volltexterkennung durchsuchbar
  • Aufbewahrung über die sieben Jahre des § 132 BAO
  • Zugriff auf Ihre Unterlagen, jederzeit

Warum unser Buchführungsbüro

Nicht weil wir schneller tippen. Weil die Fristen bei uns nicht an einem Menschen hängen, der auch Urlaub hat.

Die Selbstbemessungsabgaben sind der Kern. Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer — sie werden nicht vorgeschrieben, sondern von Ihnen selbst berechnet, gemeldet und bezahlt. Wer den Termin versäumt, bekommt keine Mahnung, sondern einen Säumniszuschlag: zwei Prozent der Abgabe, festgesetzt ab 50 Euro.

Diese Termine stehen bei uns in einem Kalender, nicht in einem Kopf. Und die Kommunalsteuer geht an Ihre Gemeinde, nicht an das Finanzamt — das ist einer der häufigsten Fehler, und er kostet den Zuschlag zweimal.

Der Dienstgeberbeitrag liegt seit 2025 bei 3,7 Prozent, die Kommunalsteuer bei 3 Prozent der Lohnsumme. Bei kleinen Lohnsummen zieht ein Freibetrag von 1.095 Euro im Monat die Bemessungsgrundlage herunter. Solche Kleinigkeiten machen über das Jahr einen Betrag aus, und sie werden übersehen.

Was sind Selbstbemessungsabgaben? Welche Fristen gelten?

Ihre Buchhaltung online erledigen

Sie fotografieren den Beleg oder ziehen die Datei in den Ordner. Danach passiert das Übrige ohne Sie.

Aufgefächerte Papierbelege neben einem dunklen Tablet mit Ladekabel auf einem hellen Schreibtisch.
  • Der Beleg wird gelesen, nicht nur abgelegtDie Volltexterkennung holt Betrag, Datum und Lieferant aus dem Bild. Sie müssen nichts abschreiben, und Sie finden später jeden Beleg über sein Wort.
  • Gebucht wird laufend, nicht im JännerWer die Bücher monatlich führt, weiß im März, wie das erste Quartal gelaufen ist. Wer sie im Jänner führt, weiß es im nächsten Sommer.
  • Gemeldet wird fristgerechtUmsatzsteuervoranmeldung, Lohnabgaben, Kommunalsteuer. Über FinanzOnline und an die Gemeinde.
  • Aufbewahrt wird länger, als Sie denkenSieben Jahre nach § 132 BAO, gerechnet vom Ende des Kalenderjahres. Bei Unterlagen zu Grundstücken sind es 22 Jahre nach § 18 Abs. 10 UStG. Digital ist das kein Regal, sondern ein Ordner.

OCR-Volltexterkennung Digitale Archivierung Die DATAC24-App

Vorteile auf einen Blick

Vier, und jeder mit einer Zahl oder einem Paragraphen.

Was Sie davon habenWoran Sie es messen können
Keine Säumniszuschläge Zwei Prozent der Abgabe, ab 50 Euro festgesetzt. Ein versäumter Termin im Jahr kostet mehr als die Sorgfalt.
Keine Zwangsstrafe beim Firmenbuch Der Jahresabschluss ist binnen neun Monaten offenzulegen, § 277 UGB. Wer säumt, zahlt 700 Euro je Säumnis. Wir liefern dem Steuerberater die Zahlen so früh, dass die Frist hält.
Belege, die man findet Suche über den Text im Beleg, nicht über den Dateinamen. Bei einer Prüfung ist das der Unterschied zwischen einer Stunde und einem Tag.
Richtige Rechnungen Ab 10.000 Euro gehört die UID des Empfängers auf die Rechnung. Bis 400 Euro brutto genügt die Kleinbetragsrechnung. Wir sagen es, bevor das Finanzamt es sagt.

Personalverrechnung

Lohn ist der Teil, bei dem ein Fehler doppelt auffällt: beim Mitarbeiter und bei der Behörde.

Alte mechanische Rechenmaschine in cremefarbenem Email, die Papierrolle läuft unbedruckt nach vorn.

Wir rechnen ab, melden an und ab, erstellen die Lohnkonten und führen die Abgaben. Dazu gehören Lohnsteuer, Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag mit 3,7 Prozent und die Kommunalsteuer mit 3 Prozent — letztere an die Gemeinde, fällig am Fünfzehnten des Folgemonats.

Wenn Mitarbeiter in Österreich und in Deutschland arbeiten, wird es komplizierter, und dann ist die Frage nicht, wie gerechnet wird, sondern wohin gezahlt wird. Das klären wir vorher und nicht nach der ersten Abrechnung.

Zur Personalverrechnung Arbeit in zwei Ländern Welche Abgabenarten

Was wir dürfen und wo der Steuerberater beginnt

Diese Grenze wird oft falsch beschrieben, in beide Richtungen. Sie steht im Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und ist klar gezogen.

Wir machen das Laufende: Buchhaltung, Personalverrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnabgaben, Kommunalsteuer, Meldungen über FinanzOnline im Rahmen unserer Befugnis.

Der Steuerberater macht den Abschluss: Buchhalter, Lohnverrechner und Bilanzbuchhalter dürfen nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz keine Steuererklärungen einbringen. Der Jahresabschluss, die Steuererklärung und die steuerliche Vertretung gehören ihm.

In der Praxis heißt das: Wir liefern die Zahlen, er bringt sie ein. Wenn Sie keinen Steuerberater haben, nennen wir Ihnen einen — und wir arbeiten mit ihm zusammen, statt ihn zu ersetzen. Ein eingespieltes Paar aus Buchhaltung und Steuerberatung kostet weniger als eine Stelle, die beides halb macht.

Wer Ihnen Buchhaltung und Steuererklärung aus einer Hand verspricht, ohne Steuerberater zu sein, verspricht etwas, das er nicht halten darf. Fragen Sie in diesem Fall nach der Berechtigung.

Wenn Sie das Büro wechseln wollen

Der häufigste Grund, aus dem ein Wechsel nicht stattfindet, ist die Sorge, mitten im Jahr zwischen zwei Stühlen zu sitzen. Die Sorge ist unbegründet, wenn der Zeitpunkt passt.

Dicht gefüllte Hängeregistratur in einer Stahlschublade, von oben gesehen.

Am leichtesten fällt der Wechsel nach einem abgeschlossenen Jahr oder nach einem Quartal. Ihre Unterlagen gehören Ihnen, und das alte Büro muss sie herausgeben — das Bilanzbuchhaltungsgesetz kennt kein Zurückbehaltungsrecht. Auch dann nicht, wenn noch eine Rechnung offen ist.

Buchhalterwechsel Unser Ordnungssystem

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?

Bei einer Selbstbemessungsabgabe fällt ein Säumniszuschlag von zwei Prozent an, festgesetzt ab 50 Euro. Es gibt keine Mahnung davor. Was sich danach noch machen lässt, steht in unserer Antwort dazu.

Und wenn in einer Meldung ein Fehler steckt?

Eine Meldung lässt sich berichtigen, und je früher das passiert, desto einfacher ist es. Die Einzelheiten stehen in unserer Antwort zum Fehler in der Meldung.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Sieben Jahre nach § 132 Abs. 1 BAO, gerechnet vom Schluss des Kalenderjahres, für das gebucht wurde. Länger, solange sie für ein laufendes Verfahren von Bedeutung sind. Bei Unterlagen zu Grundstücken 22 Jahre. Verwechseln Sie das nicht mit den deutschen Fristen — die stehen in § 147 AO und lauten anders.

Kann ich die Abgaben elektronisch zahlen?

Ja, über FinanzOnline. Die Kommunalsteuer geht jedoch an Ihre Gemeinde und läuft dort über deren Weg. Mehr dazu.

Was kostet das?

Das hängt an Ihrer Belegmenge und daran, wie viele Mitarbeiter abzurechnen sind. Eine Zahl ohne diese Angaben wäre geraten. Schicken Sie uns einen Monat zum Ansehen, dann nennen wir einen Preis, und er gilt.

Brauche ich trotzdem einen Steuerberater?

Für den Jahresabschluss und die Steuererklärung ja. Das ist keine Empfehlung, sondern die Rechtslage: Nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz dürfen wir Steuererklärungen nicht einbringen. Wir arbeiten mit Steuerberatern zusammen und nennen Ihnen einen, wenn Sie keinen haben.

Buchen in FinanzOnline Alle Abgabenarten

Schicken Sie uns einen Monat

Am schnellsten geht es so: Sie geben uns die Belege eines Monats und sagen, wie viele Mitarbeiter abzurechnen sind. Wir sehen es durch und nennen Ihnen einen Preis, der gilt.

Telefon AT +43 5524 22308 CH +41 58 5105770 DE +49 69 96759363