Lohnabrechnung in Österreich - für Mitarbeiter, die dort angestellt sind

Lohnverrechnung

Wer in Österreich angestellt ist, wird nach österreichischem Recht abgerechnet — auch wenn das Unternehmen in Deutschland sitzt.

Wir übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter in Österreich: Anmeldung bei der Gesundheitskasse, monatliche Abrechnung, Meldungen an Behörden und Sozialversicherung, Jahresmeldung. Ihre Buchhaltung und Ihr Steuerberater bleiben, wo sie sind.

Ein, zwei Mitarbeiter in Österreich — und niemand will es machen

Das ist der Fall, mit dem die meisten hier ankommen. Ein Unternehmen aus Deutschland stellt jemanden in Österreich an, und damit gilt für dieses Dienstverhältnis österreichisches Recht: eigene Anmeldung, eigene Beitragssätze, eigene Meldungen, eigene Fristen.

Für zwei Dienstverhältnisse baut kaum eine Kanzlei einen Prozess auf. Der Aufwand, sich in ein fremdes System einzuarbeiten, steht in keinem Verhältnis zum Auftrag, und so bekommen viele zur Antwort, man mache das nicht. Wir machen es, weil wir es ohnehin täglich machen.

Wie viele es sind, ändert daran nichts. Zwei Mitarbeiter rechnen wir genauso ab wie zwanzig; es kostet nur weniger.

Ihre deutsche Lohnabrechnung bleibt unberührt. Wir übernehmen ausschließlich die Dienstverhältnisse, die in Österreich bestehen, parallel zu allem, was in Deutschland weiterläuft.

Was wir übernehmen

Der Umfang steht so auch in unserem Dienstleistungsvertrag, und er ändert sich nicht mit der Größe.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen Monat für Monat, mit allen Auswertungslisten und den gesetzlich erforderlichen Nachweisen
  • An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung. Die Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse muss vor Arbeitsantritt erfolgen, so § 33 ASVG. Das ist die Frist, die im Alltag am häufigsten reißt
  • Lohnzettel und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter, in der Form, die in Österreich verlangt wird
  • Berechnung und Meldung von Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträgen und den übrigen Abgaben
  • Unterstützung bei Prüfungen durch Finanzamt, Gesundheitskasse oder Gemeinde
  • Die Jahresmeldung je Mitarbeiter samt Lohnzettelübermittlung

Sonderfälle gehören dazu: geringfügig Beschäftigte, Stundenlohnvereinbarungen, unregelmäßige Abrechnungen, Dienstnehmer nach dem BUAK-System, Sonderzahlungen zu Urlaub und Weihnachten. Was davon auf Sie zutrifft, klären wir vorher: Es entscheidet über den Preis.

Was es kostet

Alle Beträge netto, ohne Umsatzsteuer. Es gibt keine Positionen, die nicht hier stehen.

Einmalig, zum Start

LeistungPreiswofür
Einrichtung der Firmen-Stammdaten130,-einmalig je Unternehmen
Einrichtung der Personal-Stammdaten79,-einmalig je Mitarbeiter

Monatlich

LeistungPreiswofür
Abrechnung für ein bis zwei Mitarbeiter50,-pauschal, unabhängig von der Zahl
Ab dem dritten Mitarbeiter, festes Gehalt18,50je Mitarbeiter
Geringfügig Beschäftigte18,50je Mitarbeiter
Stundenlohn oder unregelmäßige Abrechnung21,-je Mitarbeiter
Dienstnehmer nach dem BUAK-System38,50je Mitarbeiter
Lohnsoftware, Lizenz und Server29,-pauschal je Unternehmen

Wenn etwas passiert

LeistungPreiswofür
Anmeldung eines Mitarbeiters40,-je Vorfall, inklusive ÖGK-Anmeldung
Änderungsmeldung40,-je Vorfall
Erste Anstellung in Österreich70,-je Vorfall, Ausländerbeschäftigung
Abmeldung eines Mitarbeiters50,-je Vorfall
Sonderzahlungslauf18,50je Mitarbeiter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Lohnbestätigungen, AUVA, EFZG, Arbeitsinspektorat25,-je Vorfall
Jahresmeldung48,-je Mitarbeiter und Jahr

Nach Aufwand, außerhalb der Pauschalen

LeistungPreiswofür
Fachangestellte110,-je Stunde
Bilanzbuchhalter145,-je Stunde

Nach Aufwand wird verrechnet, was nicht in den Pauschalen steht: Schriftverkehr und Telefonate über den üblichen Umfang hinaus, Korrekturen wegen verspätet gemeldeter Daten, Mehraufwand aus gesetzlichen Änderungen, die Mitwirkung an einer Abgabenprüfung. Wir sagen es vorher, wenn eine Aufgabe darunter fällt.

Was beim Steuerberater bleibt

Buchhaltung und Lohnverrechnung sind in Österreich ein eigener Beruf mit einem gesetzlich umrissenen Umfang, dem Bilanzbuchhaltungsgesetz. Innerhalb dieses Umfangs arbeiten wir; darüber hinaus nicht.

Das machen wirDas bleibt beim Steuerberater
Die laufende Lohn- und GehaltsabrechnungDie Steuererklärung. Buchhalter, Lohnverrechner und Bilanzbuchhalter dürfen sie nach dem BiBuG nicht einbringen
Meldungen an Gesundheitskasse, Finanzamt und Gemeinde, soweit sie zur Abrechnung gehörenDie steuerliche Vertretung gegenüber den Behörden
Die Zahlen liefern, auf denen der Abschluss aufsetztDer Jahresabschluss selbst
Sagen, welche Angaben eine Behörde von Ihnen verlangtBeurteilen, was das steuerlich für Ihr Unternehmen bedeutet

Haben Sie noch keinen österreichischen Steuerberater, nennen wir Ihnen einen. Sie beauftragen ihn unmittelbar und mit eigener Vollmacht; er rechnet mit Ihnen ab, nicht über uns. So wissen Sie in jedem Schritt, wer Ihnen gegenübersteht.

Für ein deutsches Unternehmen kommen Fragen dazu, die wir ausdrücklich nicht beantworten: ob in Österreich Lohnsteuer einzubehalten ist, ob eine Betriebsstätte entsteht, ob Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag anfallen. Und welcher Staat sozialversichert, entscheidet die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach Wohnsitz und Tätigkeitsort, und zwar im Einzelfall und nicht nach einer Faustregel.

Was wir für ein Angebot brauchen

Vier Angaben, und Sie bekommen eine Zahl statt einer Rückfrage.

  • Wie viele Dienstverhältnisse in Österreich, und ab wann. Bis zwei gilt die Pauschale, ab dem dritten wird je Mitarbeiter gerechnet
  • Welcher Art. Festes Monatsgehalt, Stundenlohn, geringfügig oder nach dem BUAK-System: Das ist der Unterschied zwischen 18,50 und 38,50 im Monat
  • Bestehen die Dienstverhältnisse schon oder werden sie erst angemeldet. Bestehende übernehmen wir mitten im Jahr
  • Gibt es bereits einen österreichischen Steuerberater, und wenn ja, welchen. Dann stimmen wir uns von Anfang an mit ihm ab

Die Angaben genügen für einen belastbaren Preis. Unterlagen brauchen wir erst, wenn Sie sich entschieden haben.

Schreiben Sie uns, wie viele es sind.

Sie bekommen den Preis, den Ablauf und einen Termin, ab dem wir übernehmen können. Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

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