Buchhalter/-in wechseln – so einfach gehts!

Buchhalter oder Lohnverrechner wechseln geht jetzt leicht

Sind Sie mit Ihrem alten Buchhalter bzw. Ihrer alten Buchhalterin nicht mehr zufrieden? Haben Sie das Vertrauen zu Ihrem Buchhaltungsservice verloren oder stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr?

Die Gründe seinen Buchhalter oder Lohnverrechner zu wechseln können vielfältig sein: unerwartet hohe Nachzahlungen, mangelnde Erreichbarkeit oder unverständliche Rechnungen sind nur einige von vielen Beispielen. Und manchmal stimmt zwischen Mandant und Buchhalter/Lohnverrechner auch einfach die Chemie nicht mehr.

Immer wieder kommt es vor, dass man im Laufe der Zeit mit der Leistung eines Dienstleisters unzufrieden wird – sei es, weil man das Gefühl hat, nicht ausreichend über die eigene Buchhaltung informiert zu werden, weil das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr passend erscheint oder weil einfach die Chemie nicht mehr stimmt. In diesen Fällen ist es sinnvoll, über einen Wechsel des Buchhaltungsdienstleisters nachzudenken.

Hier bei Insolution® erfahren Sie, welche Aspekte Sie unbedingt beachten müssen, damit ein reibungsloser Wechsel funktioniert.

Wann kann ich den/die Buchhalter/-in wechseln?

Grundsätzlich können Sie Ihren Buchhalter/Ihre Buchhalterin jederzeit wechseln. Schnell und unkompliziert funktioniert ein Wechsel am Anfang eines neuen Geschäftsjahres, denn dann muss vom neuen Buchhaltungsservice lediglich die Eröffnungsbilanz (Endsalden des vorangegangenen Jahres) eingebucht werden. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, den/die Buchhalter/-in unterjährig zu wechseln. Im Falle eines unterjährigen Wechsels muss zusätzlich auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vom alten System des bisherigen Buchhalters bzw. der bisherigen Buchhalterin in das neue System übernommen werden. Das ist zwar etwas aufwendiger, mit dem/der richtigen Partner/-in an Ihrer Seite jedoch kein Problem. Insolution berät Sie dazu gerne.

Tipp: Wenn altes und neues Dienstleistungsservice das gleiche Buchungsprogramm verwenden, können Ihre Daten ohne großen Aufwand migriert werden. Daher empfiehlt es sich, immer nach dem verwendeten Buchhaltungs-/Lohnverrechnungsprogramm zu fragen. Aber auch im Falle unterschiedlicher Systeme können Daten häufig relativ unkompliziert übernommen werden (z. B. via CSV-Datei-Transfer).

Buchhalterwechsel

Buchhalterwechsel – Kündigung des bestehenden Vertrags

In den meisten Fällen besteht mit dem aktuellen Buchhaltungsbüro ein gültiger Vertrag. Bevor Sie daher einen neuen Dienstleister mit Ihrer Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung beauftragen, sollten Sie das alte Vertragsverhältnis ordnungsgemäß kündigen. In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie dazu alle notwendigen Informationen über Kündigungsgründe und Kündigungsfristen.

In vielen Fällen ist eine gütliche vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses möglich. Suchen Sie daher, falls irgendwie realisierbar, eine gütliche Lösung. Grundsätzlich empfiehlt sich für eine Kündigung immer die Schriftform. Bitte achten Sie, falls ein vorzeitiger Wechsel nicht möglich sein sollte, unbedingt auf die Einhaltung der Kündigungsfrist.

Stellen Sie zudem sicher, dass sämtliche Leistungen des bestehenden Vertragsverhältnisses von Ihrer Seite entsprechend beglichen wurden, denn in diesem Zusammenhang gibt es meistens ein sog. Zurückbehaltungsrecht, das so lange währt, bis alle erbrachten Dienstleistungen vollständig bezahlt wurden.

Ihr Buchhaltungsbüro des Vertrauens finden

Haben Sie einen neuen Buchhalter bzw. eine neue Buchhalterin gefunden, so lassen Sie sich am besten auf Basis der vorangegangenen Rechnungen Ihres bisherigen Buchhaltungsdienstleisters ein unverbindliches Angebot unter Angaben sämtlicher Details zur monatlichen Buchhaltung erstellen. Meistens besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der Dienstleistung nach Buchungszeilen oder in Form einer Pauschale zu vergüten.

Das Steuerrecht ändert sich ständig: Scheuen Sie daher nicht davor zurück, ganz direkt nachzufragen, ob der/die neue Buchhalter/-in regelmäßig an Weiterbildungen teilnimmt. Da das Fachgebiet Steuerrecht einem steten Wandel unterliegt, können Änderungen auch unterjährig in Kraft treten. Was steuertechnisch in den vergangenen Jahren vielleicht noch möglich war, kann inzwischen bereits veraltet sein. Ein kompetenter Buchhalter bzw. eine kompetente Buchhalterin ist sich dieses Umstands bewusst und bildet sich deshalb stetig fort.

Tipp: Für einen reibungslosen Wechsel können Sie den neuen Buchhaltungsservice auch bitten, direkt mit dem bestehenden Dienstleister in Kontakt zu treten. Dies bedingt jedoch eine kurze Information an den vorangegangenen Dienstleister. Gerne übernimmt Insolution die Kommunikation und den Datenaustausch mit Ihrem/Ihrer bisherigen Buchhalter/-in.

Welche Informationen benötigt das neue Buchhaltungsservice von Ihnen?

  • Monatliche Buchungen: Um wie viele monatliche Buchungen handelt es sich? Handelt es sich um eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder muss eine Bilanz erstellt werden?
  • Mitarbeiter/-innen: Müssen Mitarbeiter/-innen abgerechnet werden? Falls ja, wie viele Mitarbeiter/-innen gibt es? Befinden sich langjährige Mitarbeiter/-innen unter der Belegschaft, die noch nach der alten Abfertigung abzurechnen sind, oder unterliegen sämtliche Mitarbeiter/-innen der Abfertigung NEU? Welche Abfertigungskasse wurde für die Abfuhr der Mitarbeitervorsorgekasse gewählt? Handelt es sich um einen Betrieb, der auch in die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse einzuzahlen hat?
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen: Wie viele monatliche Eingangsrechnungen bzw. Ausgangsrechnungen gibt es? Wie groß ist die Anzahl der Bankinstitute? Müssen Kreditkarten verbucht werden? Mit welchem Buchhaltungsprogramm wird gebucht?
  • Anlagevermögen: Gibt es ein Anlagevermögen? Falls ja, handelt es sich um ein kleines oder ein großes Anlageverzeichnis?
  • Bilanzierung: Wenn Sie z. B. eine Bilanz benötigen, geben Sie bitte auch gleich bekannt, ob Sie einen aktuellen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin haben. Falls Sie einen (neuen) Steuerberater oder eine (neue) Steuerberaterin benötigen, um Ihre Steuererklärungen beim Finanzamt einzubringen, hilft Ihnen Insolution mit Kontakten gerne weiter – denn nur ein eingespieltes Team arbeitet effizient und kostenbewusst. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Buchhalter/-innen, Lohnverrechner/-innen und Bilanzbuchhalter/-innen laut dem derzeit gültigen Bilanzbuchhaltergesetz von 2014 (BibuG) keine Steuererklärungen einbringen dürfen.

Übergabe von Buchhaltung und Lohnverrechnung an den neuen Dienstleister

Der neue Dienstleister benötigt bei der Buchhaltungsübergabe die laufenden Belege sowie die letzte Saldenliste, um die aktuelle Buchhaltung samt den dazugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen fortführen zu können. Darüber hinaus werden auch das Anlageverzeichnis (sofern vorhanden) und die vollständigen Kontenausdrucke inklusive der dazugehörigen Journalausdrucke (auch in PDF-Form möglich) benötigt.

Der neue Dienstleister wird Sie zudem bitten, eine Vollmachtserklärung für die steuerliche Vertretung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen samt Hinweisen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abzuzeichnen. Außerdem benötigen Sie für den neuen Buchhaltungsservice eine Ausweiskopie, da ähnlich wie bei einer Bank eine Legitimierungsverpflichtung besteht. Idealerweise haben Sie auch Ihre Finanzamtssteuernummer bei der Hand.

Gut informiert ist halb gewonnen! Bedenken Sie, dass ein Wechsel des Buchhalters/der Buchhalterin die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit sowie für eine gute und zufriedenstellende Zusammenarbeit bedeutet!

Zu Insolution wechseln – Ihr starkes Team

Insolution ist Ihre zuverlässige Ansprechpartner für Finanzbuchhaltung und Lohnverrechnung in Mauren Liechtenstein und Umgebung. Egal, ob es um Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, doppelte Buchhaltung und Bilanzierung oder um betriebswirtschaftliche Auswertungen und die Erstellung von Jahresabschlüssen innerhalb der Wertgrenzen des § 2 BibuG geht – mit uns haben Sie eine starkes Team an Ihrer Seite. Profitieren Sie von unserer persönlichen Beratung, von optimalen Lösungen und von meinem Rundum-sorglos-Paket – innerhalb des Berechtigungsumfanges für Bilanzbuchhalter/-innen – für Ihre laufenden Geschäftsvorfälle.

Geben Sie Ihre Buchhaltung in qualifizierte Hände und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Als moderner Dienstleister im Bereich Finanz- und Lohnbuchhaltung unterstützen wir Sie schnell, kompetent und zuverlässig. Mit dem Buchhaltungsservice von Insolution behalten Sie Ihre Zahlen stets im Überblick und können sicher sein, dass Ihre Buchhaltung professionell und fristgerecht erstellt wird.

Nutzen Sie mein umfassendes Know-how und machen Sie Ihr Start-up, Ihr Einzelunternehmen oder Ihr KMU buchhalterisch fit für morgen. Ich übernehme sowohl die monatliche bzw. quartalsmäßige Buchhaltung als auch entsprechende Jahresbuchhaltungen gerne für Sie. Ich entlaste Sie und Ihr Geschäft nachhaltig – das bedeutet mehr Lebensqualität für Sie und mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen!

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